Einwohnerkontrolle

Zuzug

Die Anmeldung von CH-Bürgern hat bei der Gemeindeverwaltung, Dorf 44, 4937 Ursenbach, innert 14 Tagen zu erfolgen. Dabei sind folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • AHV-Ausweis
  • Familienbüchlein/Familienausweis
  • Versicherungskarte/-police

Als Quittung erhalten Sie den Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, welcher Ihnen per Post zugestellt wird.

Ausländische Personen haben sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich anzumelden. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Vorhandener Ausländerausweis
  • Pass
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde (wenn verheiratet)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

 Abmeldung

Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden. Gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises wird Ihnen der Heimatschein oder der Heimatausweis ausgehändigt. Bei Ausländern benötigen wir den Ausländerausweis.

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde

Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.


TODESFALL

Todesfall im Spital

Die Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis wird durch das Spital erstellt. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Familienbüchlein/Familienausweis
  • Niederlassungsausweis

Ausländer: Pass, Geburts- oder Eheschein mit Elternnamen

Todesfall zu Hause

Den Arzt benachrichtigen. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis.

Bestattungsdienst

Diesen müssen Sie benachrichtigen. In Ursenbach melden Sie sich bitte bei Herrn Werner Heiniger, Hofen, Tel. 062 965 25 17 (privat) oder Tel. 062 965 15 51 (Geschäft). Zivilstandsamt Der Todesfall ist dem Zivilstandsamt derjenigen Gemeinde zu melden, in welcher die Person verstorben ist. Die Anmeldung erfolgt durch Sie oder das Spital (Vollmacht) innert 48 Std. (Persönliche Vorsprache mit Todesschein und Familienbüchlein/Familienausweis). Pfarrer

Dieser ist zu benachrichtigen (vereinbaren des Datums der Beerdigung/Beisetzung).

Siegelung

Der Siegelungsbeamte der Gemeinde meldet sich unverzüglich und muss innert sieben Tagen zusammen mit den Angehörigen das Siegelungsprotokoll ausfüllen. Dazu sind die persönlichen Akten (Wertschriften, letztwillige Verfügung, Erb- oder Güterrechtsvertrag, Kopie der letzten Steuererklärung usw.) der verstorbenen Person notwendig. Zudem empfiehlt sich, alle weiteren Akten wie Vertäge, Policen, Zeitschriftsabonnemente zu überprüfen.



Kontakt

Gemeindeverwaltung Ursenbach
4937 Ursenbach

+41 62 965 10 10
gemeinde@ursenbach.ch