Abmeldung

Abmeldung
Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden. Für die Abmeldung wird ein Ausweisdokument benötigt, bei Ausländern zusätzlich die Aufenthaltsbewilligung.

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.
Die Gebühr Beträg CHF 20.00 pro volljährige Person.

eUmzug
Alternativ können Sie sich via eUmzug Ab-/Ummelden.