Abmeldung
Abmeldung
Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden. Gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises wird Ihnen der Heimatschein oder der Heimatausweis ausgehändigt. Bei Ausländern benötigen wir den Ausländerausweis.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.
Die Gebühr Beträg CHF 20.00 pro volljährige Person.
eUmzug
Alternativ können Sie sich via eUmzug Ab-/Ummelden.