Abmeldung

Abmeldung
Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden. Gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises wird Ihnen der Heimatschein oder der Heimatausweis ausgehändigt. Bei Ausländern benötigen wir den Ausländerausweis.

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.