Todesfall / Siegelungswesen



Todesfall im Spital
Die Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis wird durch das Spital erstellt. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Familienbüchlein/Familienausweis
  2. Niederlassungsausweis
  3. Pass, Geburts- oder Eheschein mit Elternnamen (Bei ausländischer Staatsangehörigkeit)


Todesfall zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis.


Bestattungsdienst
Diesen müssen Sie benachrichtigen. In Ursenbach melden Sie sich bitte bei Herrn Werner Heiniger, Hofen, Tel. 062 965 25 17 (privat) oder Tel. 062 965 15 51 (Geschäft).


Zivilstandsamt
Der Todesfall ist dem Zivilstandsamt derjenigen Gemeinde zu melden, in welcher die Person verstorben ist. Die Anmeldung erfolgt durch Sie oder das Spital (Vollmacht) innert 48 Std. (Persönliche Vorsprache mit Todesschein und Familienbüchlein/Familienausweis).


Pfarrer
Dieser ist zu benachrichtigen (vereinbaren des Datums der Beerdigung/Beisetzung).


Siegelung
Innert sieben Tagen ab Todesdatum muss das Siegelungsprotokoll ausgefüllt werden. Wir bitten Sie, mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen, damit ein Termin für diese vereinbart werden kann. Zur Siegelung sind die persönlichen Akten (Wertschriften, letztwillige Verfügung, Erb- oder Güterrechtsvertrag, usw.) der verstorbenen Person mitzubringen. Zudem empfiehlt sich, alle weiteren Akten wie Vertäge, Policen, Zeitschriftsabonnemente zu überprüfen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ursenbach
4937 Ursenbach

+41 62 965 10 10
gemeinde@ursenbach.ch