Liegenschaftssteuer

Gemäss dem Kantonalen Steuergesetz, Artikel 259, bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer/Eigentümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist. Falls die Liegenschaftssteuerrechnung nicht korrekt ist, teilen Sie dies bitte dem Steuerbüro Ursenbach mit (bitte Rechnung mit Korrekturen abgeben).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ursenbach
4937 Ursenbach

+41 62 965 10 10
gemeinde@ursenbach.ch