Letztwillige Verfügung
Sie haben die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge oder dergleichen bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen. Für die Hinterlegung erheben wir eine Gebühr vom Fr. 30.00.
Ein Austausch der Dokumente kann jederzeit und kostenlos unter Vorweisung eines gültigen Ausweises erfolgen.
Ebenfalls können Letzwillige Verfügung bei einem Notar hinterlegt wegen (in der Regel beim Notar, welche diese erstellt hat), die Gemeinde erhält in diesen Fällen ebenfalls eine Mitteilung.