Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Möchten Sie oder Ihr Verein ein Fest organisieren? Gerne stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare für die Bewilligung zur Verfügung.

Jugendschutz Werden an Ihrem Anlass alkoholische Getränke verkauft? Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept (siehe Formulare).

Hygiene Wenn an der Veranstaltung Lebensmittel verkauft werden, können Sie hier das Selbstkontrollkonzept für Festwirtschaften herunterladen.

Überzeit Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare eine Überzeitbewilligung bis spätestens 03.30 Uhr erteilen. Die Gesuche und eine allfällige Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeinde Ursenbach einzureichen.

Preis: Fr. 50.00

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Anleitung zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften)

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Gesuchsformular)

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Jugendschutzkonzept)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ursenbach
4937 Ursenbach

+41 62 965 10 10
gemeinde@ursenbach.ch